Rettungszeichen müssen auch bei eingeschalteter Allgemeinbeleuchtung stets gut erkennbar sein. Um den relevanten Normen zu entsprechen, muss die punktuelle Leuchtdichte der LED in eine gleichmäßig hell leuchtende Fläche umgewandelt werden. Die geforderte mittlere Leuchtdichte beträgt mindestens 200 cd/m² beziehungsweise 500 cd/m² für die weißen Teilbereiche des Rettungszeichens. Der Lichtstrom der LED darf diese Werte während der gesamten Lebensdauer nicht unterschreiten. Rettungszeichenleuchten sollten deshalb lichttechnisch mit einer entsprechenden Reserve dimensioniert sein, die den altersbedingt abnehmenden Lichtstrom der LED ausgleicht.
Die geringe Anschlussleistung von LED-Sicherheitsleuchten erlaubt es, die zum Betrieb erforderlichen Ersatzstromversorgungen kompakt und damit kostensparend zu dimensionieren.
Quellennachweis: www.licht.de.