Klimaschutz und die Reduzierung ihrer CO2 Emissionen sind Investitionen in die Zukunft und wirken sich letzten Endes auch auf Ihre finanzielle Lage aus.

Die Reduzierung von Treibhausgasen wird in der heutigen Zeit zu einem zentralen Thema.

 

Bei vielen Unternehmen ist dies sogar Teil der Firmenphilosophie und wird zunehmend gefordert und vorausgesetzt. 

 

Hierbei spielt der Einsatz von umweltschonender Technik eine maßgebliche Rolle.

 

Durch den Einsatz von umweltschonender LED Beleuchtung erreichen Sie neben der Reduzierung des Stromverbrauchs von bis zu 80% auch eine erhebliche Verbesserung Ihrer CO2 Bilanz. Dies lässt sich über den CO2 Emissionsfaktor verlässlich berechnen und belegen und ist ein fester Bestandteil unserer Beleuchtungsplanung. 

 

Spannend wird das Thema umsomehr, wenn Sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen wollen. Nur mit dem Nachweis entsprechender Kennzahlen werden diese Fördermaßnahmen genehmigt.

 

 

Verpflichtende Energieaudits gemäß DIN 16247-1 EDL-G

Bereits 2012 wurde durch die EU die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Die Änderung dieser Richtlinie am 22.04.2015 besagt, dass alle Nicht-KMU Unternehmen verpflichtet sind erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen zu müssen. Ausgenommen hiervon sind die Unternehmen, die bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben oder einrichten werden.

 

Ein Energieaudit muss gemäß EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) turnusgemäß alle 4 Jahre durchgeführt werden.

 

Das  BAFA als Bundesoberbehörde ist für die Einhaltung und Überwachung dieser Richtlinien verantwortlich.

 

Voraussichtlich ab 2025 werden auch die KMU Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch

> 2,77 GWh zu einem Energieaudit verplichtet.

 

Ziel des Energieaudits ist es die Gesamtenergieverbräuche zu ermitteln und daraus einen Aktionsplan zur Reduzierung der Energieverbräuche zu erstellen. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Umsetzung der Auditempfehlungen, sofern diese technisch oder wirtschaftlich durchführbar sind.

 

Gemeinsam mit unseren unabhängigen, zertifizierten Experten und qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren führen wir entsprechende Energieaudits nach DIN 16247-1 durch.

 

Weitere Informationen finde Sie unter 

 www.bafa.de -> Energie -> Energieberatung & Energieaudit -> Energieaudit nach EDL-G

 

oder Sie senden uns eine eMail und Sie erhalten von uns entsprechende Infos.